Ab Februar 2020 kommt es zu einer Änderung der Altholzentsorgung in den Altstoffsammelzentren:
Aufgrund der Kostenexplosion bei der Verwertung von Altholz ist es notwendig, eine Freigrenze einzuführen. Die Freimengengrenze liegt bei 2 m³ je Anlieferung für private Haushalte. Dies entspricht ungefähr der Menge, die auf einem einachsigen PKW-Anhänger befördert werden kann.
Die Jahresfreimenge liegt bei 4 m³; darüberhinaus angelieferte Mengen sind kostenpflichtig.
Für Gewerbetreibende gibt es KEINE Freimenge.
Der Tarif wurde einheitlich festgelegt und beträgt 39,60 Euro / m³ bzw. 130,00 Euro / Tonne (inkl. USt).
Für nähere Informationen stehen die Mitarbeiter des ASZ gerne zur Verfügung.