Obstbaumförderung

Förderung für die Neupflanzung von Obstbäumen

Förderungsrichtlinien:

  1. Gefördert wird das Neupflanzen, Ergänzen oder Erweitern von Streuobstwiesen oder Obstbaumalleen laut Sortenliste der OÖ Umweltakademie des Amtes der OÖ Landesregierung.
  2. Förderungsgegenstand sind nur Hoch- oder Halbstammsorten.
  3. Die Pflanzung erfolgt auf landwirtschaftlichem Grünland.
  4. Gefördert wird ein Drittel der Kosten für die Obstbäume, jedoch maximal € 11,00  je Baum. Der Gemeinde sind Originalrechnungen vorzulegen.
  5. Bei Abgabe der Rechnung hat der/die Antragsteller:in  in einem vorgedruckten Formblatt die Erklärung abzugeben, dass er/sie die Bepflanzung des Obstbaumes durchgeführt hat (Angabe der Parzelle mit einer Skizze oder Katasterplan). Der/die Förderungswerber:in verpflichtet sich, die Obstbäume mindestens 15 Jahre zu erhalten und Kontrollen (Stichproben) der Anpflanzungen zu dulden.
  6. Bei Nichteinhaltung der Förderungsrichtlinien sind bereits ausbezahlte Förderungsbeträge der Gemeinde zur Gänze zurückzuzahlen.

Zuständig