Wasserbezugsgebühr

Die Wasserbezugsgebühr wird nach der Menge des verbrauchten Wassers berechnet und ist zum Zeitpunkt, ab dem das Grundstück an die Gemeinde-Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, zu entrichten. Sie beträgt je m³ € 2,15 inkl. USt (per 01.01.2024).

siehe Wassergebührenordnung