Pauschaler Kostenersatz für die Anschlussleitung von der Hauptleitung (öffentliches Gut) bis zur Grundstücksgrenze

Wasser: € 1.636,54 inkl. USt.

(Anschlussleitung wird ausschließlich von der Gemeinde errichtet)

Kanal: € 2.045,68 inkl. USt.

(wenn Anschluss durch die Gemeinde im Zuge einer neuen Hauptleitung bis zur Grundstücksgrenze errichtet wird). Ist der Kanalanschluss noch nicht am Bauplatz, ist dieser auf eigene Kosten zu errichten. Hiefür ist rechtzeitig das Einvernehmen mit der Gemeinde herzustellen. (keine Pauschale)