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Aufgaben des Ausschusses:
Die gesamte Gebarung der Gemeinde unterliegt der Kontrolle des Prüfungsausschusses; er hat darüber zu wachen, dass die Gemeindegebarung gesetzmäßig, zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam geführt wird. Darüber hinaus hat sich der Prüfungsausschuss auch von der Richtigkeit der Kassenführung zu überzeugen. Der Prüfungsausschuss hat die Gebarungsprüfung nicht nur anhand der Rechnungsabschlüsse sondern auch während des Haushaltsjahres vorzunehmen und über das Ergebnis der Prüfung dem Gemeinderat jeweils einen schriftlichen Bericht zu erstatten.
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