Verkehrstechnische Begutachtung von Bauvorhaben

Verkehrstechnischen Begutachtungen von Bauansuchen werden nach der Oö. Bauordnung 1994, Oö. Bautechnikgesetz und Oö. Bautechnikverordnung bzw. nach den Bebauungsplänen durchgeführt.

Beispielhaft zwei Punkte auf die sich eine verkehrstechnische Begutachtung bezieht:

  • Abstandsbestimmungen: Mindestabstände zu öffentlichen Verkehrsflächen bzw. zum Straßenrand werden mittels der OÖ Bauordnung bzw. den Bebauungsplänen geprüft bzw. vorgeschrieben. (Straßenfluchtlinie)
  • Anzahl der Abstellplätze: Die Oö. Bautechnikverordnung schreibt für bestimmte Gebäudearten (Wohnhaus, Geschäftsgebäude, Bürogebäude, ....) eine genaue Anzahl der Abstellplätze vor. Darüber hinaus können im Bebauungsplan auch Lage und Größe der Abstellplätze bzw. Zu- und Abfahrten zu den Parkplätzen vorgeschrieben werden.